Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.unternehmerpreis-mv.de

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehinderten­gleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Bedienhinweise

Die Website ist vollständig mittels Tastatur bedienbar. Die hierfür vorgesehenen Funktionen entsprechen den gängigen Standardtastenbelegungen (z. B. Tabulatortaste zur Navigation zwischen interaktiven Elementen, Eingabetaste zur Aktivierung von Links oder Schaltflächen). Abweichungen von den üblichen Bedienkonventionen bestehen nicht.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die sprachliche Barrierefreiheit ist derzeit nicht vollständig umgesetzt.
  • Videos auf der Website sind nicht barrierefrei:
    • Es stehen keine Untertitel zur Verfügung.
    • Die Bedienbarkeit von Steuerelementen ist nicht durchgängig browserübergreifend gewährleistet.
  • Formulare weisen mehrere Barrieren auf:
    • Es besteht keine Unterstützung für Autovervollständigung.
    • Auf Mobilgeräten werden Fehler in Formularen nicht zuverlässig angezeigt.
    • Es werden keine Hilfen zur Fehlervermeidung angeboten.
  • Der Quellcode der Website ist nicht vollständig W3C-konform, wodurch es zu Einschränkungen bei der Nutzung mit Screenreadern kommen kann.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08. April 2026 erstellt.

Die Bewertung der Website basiert auf einer Selbstbewertung unter Berücksichtigung der Anforderungen der BITV 2.0 / EN 301 549.
Die Erklärung wurde zuletzt am 08. April 2026 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin

E-Mail: d.kraetschmann@wm.mv-regierung.de
Telefon: 0385 588 15401

Formular zur Meldung von Barrieren

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Durchsetzungs­verfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V. Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde
Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit. Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden. Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.